Barrierefreiheit Audit
Warum und wie Sie von unserem Barrierefreiheit Audit profitieren
Die Prüfung Ihres Webshops erfolgt nach BFSG und BITV Kriterien und wird mit manuellen und automatisieren Tests durchgeführt.
Mit unserem ausführlichen Analysekatalog ermitteln wir für Ihren Webshop und angestrebte Konformitätsstufe genaue Handlungsempfehlung.
Sie erhalten die Ergebnisse von unseren Experten durchgeführten BFSG Tests und ausformulierten Maßnahmen in nur wenigen Tagen zum Festpreis.
Relevanz der Barrierefreiheit
Warum Barrierefreiheit?
Die Barrierefreiheit spielt in Ihrem Webshop eine wichtige Rolle und wirkt sich positiv auf Ihr Markenimage aus.
Mit der Erweiterung der Zielgruppe und erhöhten Sichtbarkeit können Sie Ihren Umsatz steigern.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Ab dem 28. Juni 2025 müssen Produkte und Dienstleistungen Ihres Webshops und Corporate Website so gestaltet werden, dass sie von Menschen mit Behinderung ohne fremde Hilfe nutzbar sind.
Hierbei müssen Sie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 einhalten. Es gibt es 3 unterschiedliche Konformitätsstufen: A, AA und AAA. Ihre Webshop und Websites müssen die Richtlinien auf ein AA Level einhalten.
Das BFSG beinhaltet zahlreiche Kriterien für die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit & Robustheit Ihres Webshops und Websites. Konkret bedeutet, dass das jede Person über mindestens zwei Sinne (Sehen, Hören, Fühlen) Zugang Ihren Informationen haben soll.
Ausgenommen werden Inhalte Dritter, auf die Sie als Unternehmen kein Zugriff haben. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfüllen Sie die EU-Richtlinie 2019/882, welche auf dem European Accessibility Act (EAA) basiert.
Die WCAG 2.2 enthält unter anderem folgende Kriterien:
- Vorlesefunktion
- Farbkontraste
- Leseversion ohne Werbebanner
- Mindestgröße von Text und von Links muss anpassbar sein
- Navigation muss ohne Maus bedienbar sein
- lesbare Schriftarten
- alternative Texte für Bilder, Videos, etc.
- weniger Animationen oder Option zur deaktivierung von Animationen
- Inhalt in leichter Sprache
- keine Infos nur über Farben (z.B. drücken sie auf den grünen Button)
- klare Linktexte
- Cookie Banner müssen barrierefrei sein
Auswirkungen auf den E-Commerce
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verändert die Landschaft des E-Commerce erheblich, indem es Unternehmen dazu anhält, ihre Webseiten und mobilen Apps für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. Dies beinhaltet die Implementierung von Design- und Funktionsanpassungen, die es erleichtern, Informationen zu erfassen und Transaktionen durchzuführen. Beispielsweise müssen Texte lesbarer gestaltet werden, und es sollten Alternativen zu audiovisuellen Medien angeboten werden. Zusätzlich wird erwartet, dass Online-Händler ihre Check-out-Prozesse überarbeiten, um sicherzustellen, dass auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Sehkraft problemlos Einkäufe tätigen können.Regelmäßige Prüfung für die Einhaltung der Richtlinen des BFSG. Bei einem Verstoß können Sie mit hohen Bußgeldern bis zu 100.000 € rechnen.
Wer ist vom BFSG betroffen?
Jedes Unternehmen, das online Produkte und Dienstleistungen über einen Webshop, E-Commerce System, Procurement Plattform etc. vertreibt, muss die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) umsetzen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft Onlinehändler, Webshopbetreiber und Hersteller. Konkret bedeutet das für Sie, dass Sie beispielsweise Textalternativen für Bilder, anpassbare Schriftgrößen, ausreichend Kontrast und eine klare, verständliche Sprache im Webshop anbieten müssen.
Unsere Vorgehensweise
Ihr Barrierefreiheit Audit wird in nur vier Schritten durchgeführt. Sie erhalten von uns schließlich ausführliche Handlungsempfehlungen für eine digitale Barrierefreiheit in Ihrem Webshop. Gerne können wir zusätzlich Ihre Agentur oder Inhouse Team hierzu briefen.
Kostenfreie Erstberatung
Barrierefreiheit Audit FAQ
In Deutschland werden spezielle Marktüberwachungsbehörden eingerichtet, die die Einhaltung der BFSG Vorschriften überwachen. Diese Behörden haben die Befugnis, stichprobenartige Überprüfungen durchzuführen und Informationen von den Unternehmen zu verlangen.
Verbraucher und Verbände, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen vertreten, können Beschwerden einreichen, wenn sie auf Barrieren stoßen, die gegen das BFSG verstoßen.
Wenn Verdacht besteht, dass ein Produkt nicht BFSG-Konform ist, ist das Unternehmen verpflichtet mit der entsprechenden Behörde zusammenzuarbeiten, um das zu klären.
Wenn das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verletzt wird, können die Marktüberwachungsbehörden den Vertrieb eines Produkts oder einer Dienstleistung einschränken oder verbieten. Sie haben auch das Recht, Schritte zu unternehmen, damit Produkte zurückgenommen oder zurückgerufen werden.
Wenn die Marktaufsicht feststellt, dass eine Dienstleistung nicht den Barrierefreiheitsanforderungen entspricht, wird der Dienstleister zunächst aufgefordert, diese Mängel zu beheben und die Konformität mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wiederherzustellen. Sollte der Dienstleister dieser Aufforderung nicht nachkommen, kann die Marktüberwachungsbehörde Geldstrafen verhängen, um solche Verstöße zu bestrafen. Diese Strafen werden insbesondere dann verhängt, wenn der Dienstleister weiterhin seinen grundlegenden Verpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall kann eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro fällig werden. Welche Verstöße die Verhängung solcher Strafen rechtfertigen, ist im § 36 des BFSG aufgeführt.
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2 bieten drei Konformitätsstufen: A, AA und AAA. Von diesen wird die Stufe AA als Standard betrachtet, während die Erfüllung der Anforderungen der Stufe AAA wahrscheinlich sehr aufwendig ist.
Zu den Anforderungen der WCAG 2.2 zählen eine Vielzahl von Elementen, die die Zugänglichkeit einer Webseite oder Anwendung verbessern. Dazu gehören Funktionen wie ein Vorlesemodus, ausreichende Farbkontraste, eine Lesefassung ohne Werbebanner, eine anpassbare Mindestgröße für Texte und Links sowie eine Navigation, die ohne Maus bedient werden kann. Zudem sollte eine gut lesbare Schriftart verwendet werden, und alternative Texte für Bilder, Videos und andere visuelle Inhalte sollten vorhanden sein. Auch sollten Animationen minimiert oder die Option zur Deaktivierung von Animationen angeboten werden. Inhalte sollten in leicht verständlicher Sprache präsentiert werden, und Informationen sollten nicht ausschließlich durch Farben vermittelt werden (z.B. die Anweisung, auf den grünen Button zu klicken). Klare Linktexte sind ebenfalls wichtig.
Eine Besonderheit ist, dass Drittanbieter-Inhalte, auf die man keinen direkten Zugriff hat, wie zum Beispiel Shopify-Apps, von diesen Anforderungen ausgenommen sind. Das bedeutet, dass man nicht dafür verantwortlich ist, diese auf Konformität mit den Barrierefreiheitsstandards zu überprüfen oder anzupassen. Dennoch müssen bestimmte Elemente wie Cookie-Banner weiterhin barrierefrei sein.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Webshops und Apps regelmäßig überprüft werden, um die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zu gewährleisten. Ein Verstoß gegen die Vorschriften kann zu erheblichen Bußgeldern führen, was eine kontinuierliche Überwachung und möglicherweise regelmäßige Audits notwendig macht.
Die Anpassung an die BFSG-Standards bringt oft anfängliche Kosten mit sich, da sie verschiedene technische Anpassungen erfordert. Zudem entstehen durch Compliance-Prüfungen zusätzliche Kosten, die in die Budgetplanung einfließen müssen.
Unternehmen, die Barrierefreiheit ernst nehmen und frühzeitig umsetzen, können damit ihr öffentliches Image verbessern und sich als inklusives Unternehmen positionieren. Dies stärkt das Markenprofil und kann langfristig zu einer höheren Kundenbindung führen.
Durch die Integration von Barrierefreiheitsmaßnahmen können auch Menschen mit Behinderungen angesprochen werden. Das eröffnet Zugang zu einer größeren Zielgruppe und ermöglicht es Unternehmen, neue Marktsegmente zu erschließen.
Bisher müssen Unternehmen in der Europäischen Union, die Waren herstellen, verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, unterschiedliche Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Oft sind diese Anforderungen nicht nur komplex, sondern auch widersprüchlich. Um den europäischen Binnenmarkt zu stärken, sollen klare und einheitliche Standards eingeführt werden. Das Ziel ist, nicht nur den Markt zu harmonisieren, sondern auch die Verfügbarkeit preisgünstiger barrierefreier Produkte und Dienstleistungen zu erhöhen.
Zudem soll dies die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Produkte steigern. Im Kern geht es jedoch um ein größeres gesellschaftliches Ziel, das sowohl Deutschland als auch die EU verfolgen: Eine inklusive Gesellschaft, in der jeder Mensch ein selbstbestimmtes Leben führen kann. Barrierefreiheit bei Produkten und Dienstleistungen spielt dabei eine zentrale Rolle.
Im Bereich B2B sind die Anforderungen des BFSG weniger direkt relevant als im B2C, da das Gesetz in erster Linie darauf abzielt, die Barrierefreiheit für Verbraucher, also Endkunden, zu erhöhen. Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanz 2 Millionen Euro nicht übersteigt, sind von bestimmten Anforderungen befreit, solange sie keine regulierten Produkte oder Dienstleistungen anbieten.