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Barrierefreiheit Audit

Barrierefreiheit Audit

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt der Gesetzgeber klare Regeln und Anforderungen an Onlinehändler zum Thema Barrierefreiheit, die spätestens 2025 eingehalten werden müssen - ansonsten drohen hohe Bußgelder.
Drei Hauptgründe für den Accessibility und Barrierefreiheit Check

Warum und wie Sie von unserem Barrierefreiheit Audit profitieren

Neutraler Blick
Rechtskonforme Prüfung

Die Prüfung Ihres Webshops erfolgt nach BFSG und BITV Kriterien und wird mit manuellen und automatisieren Tests durchgeführt.

OPTIMIZATION
Konkrete Handlungsempfehlungen

Mit unserem ausführlichen Analysekatalog ermitteln wir für Ihren Webshop und angestrebte Konformitätsstufe genaue Handlungsempfehlung.

Schnell und effizient
Schnelle Prüfung

Sie erhalten die Ergebnisse von unseren Experten durchgeführten BFSG Tests und ausformulierten Maßnahmen in nur wenigen Tagen zum Festpreis.

Bewertung und Umfrage (Quelle Statista)

Relevanz der Barrierefreiheit

86% Schwacher Textkontrast
66% Keine Alternativtexte (Alt Tags)
60% Fehlerhafte Verlinkungen
54% Fehlende Steuerelemente
29% Fehlende Schaltflächen
28% Fehlende Dokumentensprache
1,9% Anteil fehlerloser Websites
Diese Punkte sprechen für einen barrierefreien E-Commerce

Warum Barrierefreiheit?

Einhaltung von Gesetzen Durch die Gesetzeskonformität mit der Einhaltung des BFSG vermeiden Sie unnötige Strafen bis zu 100.000 €.  
Positves Markenimage

Die Barrierefreiheit spielt in Ihrem Webshop eine wichtige Rolle und wirkt sich positiv auf Ihr Markenimage aus.

 
Mehr Umsatz & Profit

Mit der Erweiterung der Zielgruppe und erhöhten Sichtbarkeit können Sie Ihren Umsatz steigern.

 
Bessere Google Rankings (SEO) Barrierefrei gestaltete Seiten werden von Suchmaschinen besser erfasst. Somit profitieren Sie von einer erhöhten Sichtbarkeit.  
Gesteigerte Reichweite Die User Experience wird durch einen barrierefreien Webshop wesentlich verbessert und mehr potenzielle Kunden erreicht werden  
Höhere Kundenzufriedenheit Dadurch, dass Sie auch Menschen mit Behinderungen Zugang zu Ihren Systemen gewähren, steigern Sie in dieser Kundengruppe zu Zufriedenheit.  
Alle Informationen zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BSFG)

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Ab dem 28. Juni 2025 müssen Produkte und Dienstleistungen Ihres Webshops und Corporate Website so gestaltet werden, dass sie von Menschen mit Behinderung ohne fremde Hilfe nutzbar sind.

Hierbei müssen Sie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 einhalten. Es gibt es 3 unterschiedliche Konformitätsstufen: A, AA und AAA. Ihre Webshop und Websites müssen die Richtlinien auf ein AA Level einhalten.

Das BFSG beinhaltet zahlreiche Kriterien für die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit & Robustheit Ihres Webshops und Websites. Konkret bedeutet, dass das jede Person über mindestens zwei Sinne (Sehen, Hören, Fühlen) Zugang Ihren Informationen haben soll.

Ausgenommen werden Inhalte Dritter, auf die Sie als Unternehmen kein Zugriff haben. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz erfüllen Sie die EU-Richtlinie 2019/882, welche auf  dem European Accessibility Act (EAA) basiert.

Die WCAG 2.2 enthält unter anderem folgende Kriterien:

  • Vorlesefunktion
  • Farbkontraste
  • Leseversion ohne Werbebanner
  • Mindestgröße von Text und von Links muss anpassbar sein
  • Navigation muss ohne Maus bedienbar sein
  • lesbare Schriftarten
  • alternative Texte für Bilder, Videos, etc.
  • weniger Animationen oder Option zur deaktivierung von Animationen
  • Inhalt in leichter Sprache
  • keine Infos nur über Farben (z.B. drücken sie auf den grünen Button)
  • klare Linktexte
  • Cookie Banner müssen barrierefrei sein
Das müssen Sie als Shop-Betreiber beachten

Auswirkungen auf den E-Commerce

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verändert die Landschaft des E-Commerce erheblich, indem es Unternehmen dazu anhält, ihre Webseiten und mobilen Apps für Menschen mit Behinderungen zugänglicher zu machen. Dies beinhaltet die Implementierung von Design- und Funktionsanpassungen, die es erleichtern, Informationen zu erfassen und Transaktionen durchzuführen. Beispielsweise müssen Texte lesbarer gestaltet werden, und es sollten Alternativen zu audiovisuellen Medien angeboten werden. Zusätzlich wird erwartet, dass Online-Händler ihre Check-out-Prozesse überarbeiten, um sicherzustellen, dass auch Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Sehkraft problemlos Einkäufe tätigen können. 
TOUCH
UX & UI
UX & UI Ihr Webshop benötigt Textalternativen für visuelle Inhalte, ausreichenden Kontrast für bessere Lesbarkeit  und die Möglichkeit, die Website mit Tastaturbefehlen zu navigieren.
TOUCH
Technologie
Technologie Jeder könnte Ihrem Webshop mit Hilfe von assistiven Technologien, wie z.B. Screenreadern, nutzen. Die Suche, Navigation und ect. müssen über die Tastatur bedienbar sein. 
TOUCH
Compliance
Compliance

Regelmäßige Prüfung für die Einhaltung der Richtlinen des BFSG. Bei einem Verstoß können Sie mit hohen Bußgeldern bis zu 100.000 € rechnen.

Diese Unternehmen müssen das Gesetz einhalten

Wer ist vom BFSG betroffen?

Jedes Unternehmen, das online Produkte und Dienstleistungen über einen Webshop, E-Commerce System, Procurement Plattform etc. vertreibt, muss die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) umsetzen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft Onlinehändler, Webshopbetreiber und Hersteller. Konkret bedeutet das für Sie, dass Sie beispielsweise Textalternativen für Bilder, anpassbare Schriftgrößen, ausreichend Kontrast und eine klare, verständliche Sprache im Webshop anbieten müssen.

Mehr als 10 Mitarbeiter Unternehmen die mehr als 10 Mitarbeiter haben, müssen die rechtlichen Regularien einhalten.  
Mehr als 2 Millionen € Umsatz Sobald die Umsatzschwelle von 2 Millionen Euro erreicht ist, müssen Sie sich um das BFSG kümmern.  
Verkauf an Endkunden Sobald Sie Produkte an Endkunden vertreiben, sind Sie verpflichtet die Regelungen einzuhalten.  
Schritt für Schritt zum Audit

Unsere Vorgehensweise

Ihr Barrierefreiheit Audit wird in nur vier Schritten durchgeführt. Sie erhalten von uns schließlich ausführliche Handlungsempfehlungen für eine digitale Barrierefreiheit in Ihrem Webshop. Gerne können wir zusätzlich  Ihre Agentur oder Inhouse Team hierzu briefen.

1
Start der Prüfung
Nachdem Sie uns die Zugangsdaten zum Webshop bereitgestellt haben, beginnen wir mit dem Audit.
2
Bereitstellung Bericht
Auf Basis der Ergebnisse erhalten Sie einen umfangreichen Bericht mit konkreten Maßnahmen.
3
Handlungsempfehlungen
In einem gemeinsamen Gespräch erläutern wir Ihnen die nächsten notwendigen Schritte für eine digitale Barrierefreiheit.
4
Übergabe an Agentur
Auf Wunsch briefen wir Ihre Agentur bzw. Inhouse Team hinsichtlich der Maßnahmen für die Umsetzung.
Lassen Sie uns über unser Audit sprechen

Kostenfreie Erstberatung

Ab 2025 sind Shop-Betreiber verpflichtet, das BFSG einzuhalten. In einem unverbindlichen und kostenfreien Gespräch können wir gerne über Ihre aktuelle Situation und die Möglichkeiten eines Audits sprechen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Barrierefreiheit

Barrierefreiheit Audit FAQ

Wie wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz eingehalten und kontrolliert?

In Deutschland werden spezielle Marktüberwachungsbehörden eingerichtet, die die Einhaltung der BFSG Vorschriften überwachen. Diese Behörden haben die Befugnis, stichprobenartige Überprüfungen durchzuführen und Informationen von den Unternehmen zu verlangen.

Verbraucher und Verbände, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen vertreten, können Beschwerden einreichen, wenn sie auf Barrieren stoßen, die gegen das BFSG verstoßen.

Wenn Verdacht besteht, dass ein Produkt nicht BFSG-Konform ist, ist das Unternehmen verpflichtet mit der entsprechenden Behörde zusammenzuarbeiten, um das zu klären.

Was passiert bei einem Verstoß gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Wenn das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verletzt wird, können die Marktüberwachungsbehörden den Vertrieb eines Produkts oder einer Dienstleistung einschränken oder verbieten. Sie haben auch das Recht, Schritte zu unternehmen, damit Produkte zurückgenommen oder zurückgerufen werden.

Welche Strafen drohen bei einem Verstoß gegen das BFSG?

Wenn die Marktaufsicht feststellt, dass eine Dienstleistung nicht den Barrierefreiheitsanforderungen entspricht, wird der Dienstleister zunächst aufgefordert, diese Mängel zu beheben und die Konformität mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wiederherzustellen. Sollte der Dienstleister dieser Aufforderung nicht nachkommen, kann die Marktüberwachungsbehörde Geldstrafen verhängen, um solche Verstöße zu bestrafen. Diese Strafen werden insbesondere dann verhängt, wenn der Dienstleister weiterhin seinen grundlegenden Verpflichtungen nicht nachkommt. In diesem Fall kann eine Geldstrafe von bis zu 100.000 Euro fällig werden. Welche Verstöße die Verhängung solcher Strafen rechtfertigen, ist im § 36 des BFSG aufgeführt.

Welche Maßnahmen gibt es für die Umsetzung des BFSG?

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) in der Version 2.2 bieten drei Konformitätsstufen: A, AA und AAA. Von diesen wird die Stufe AA als Standard betrachtet, während die Erfüllung der Anforderungen der Stufe AAA wahrscheinlich sehr aufwendig ist.

Zu den Anforderungen der WCAG 2.2 zählen eine Vielzahl von Elementen, die die Zugänglichkeit einer Webseite oder Anwendung verbessern. Dazu gehören Funktionen wie ein Vorlesemodus, ausreichende Farbkontraste, eine Lesefassung ohne Werbebanner, eine anpassbare Mindestgröße für Texte und Links sowie eine Navigation, die ohne Maus bedient werden kann. Zudem sollte eine gut lesbare Schriftart verwendet werden, und alternative Texte für Bilder, Videos und andere visuelle Inhalte sollten vorhanden sein. Auch sollten Animationen minimiert oder die Option zur Deaktivierung von Animationen angeboten werden. Inhalte sollten in leicht verständlicher Sprache präsentiert werden, und Informationen sollten nicht ausschließlich durch Farben vermittelt werden (z.B. die Anweisung, auf den grünen Button zu klicken). Klare Linktexte sind ebenfalls wichtig.

Eine Besonderheit ist, dass Drittanbieter-Inhalte, auf die man keinen direkten Zugriff hat, wie zum Beispiel Shopify-Apps, von diesen Anforderungen ausgenommen sind. Das bedeutet, dass man nicht dafür verantwortlich ist, diese auf Konformität mit den Barrierefreiheitsstandards zu überprüfen oder anzupassen. Dennoch müssen bestimmte Elemente wie Cookie-Banner weiterhin barrierefrei sein.

Wie wirkt sich das BFSG auf den E-Commerce aus?

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Webshops und Apps regelmäßig überprüft werden, um die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) zu gewährleisten. Ein Verstoß gegen die Vorschriften kann zu erheblichen Bußgeldern führen, was eine kontinuierliche Überwachung und möglicherweise regelmäßige Audits notwendig macht.

Die Anpassung an die BFSG-Standards bringt oft anfängliche Kosten mit sich, da sie verschiedene technische Anpassungen erfordert. Zudem entstehen durch Compliance-Prüfungen zusätzliche Kosten, die in die Budgetplanung einfließen müssen.

Unternehmen, die Barrierefreiheit ernst nehmen und frühzeitig umsetzen, können damit ihr öffentliches Image verbessern und sich als inklusives Unternehmen positionieren. Dies stärkt das Markenprofil und kann langfristig zu einer höheren Kundenbindung führen.

Durch die Integration von Barrierefreiheitsmaßnahmen können auch Menschen mit Behinderungen angesprochen werden. Das eröffnet Zugang zu einer größeren Zielgruppe und ermöglicht es Unternehmen, neue Marktsegmente zu erschließen.

Was ist der Sinn & Zweck vom BFSG?

Bisher müssen Unternehmen in der Europäischen Union, die Waren herstellen, verkaufen oder Dienstleistungen anbieten, unterschiedliche Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen. Oft sind diese Anforderungen nicht nur komplex, sondern auch widersprüchlich. Um den europäischen Binnenmarkt zu stärken, sollen klare und einheitliche Standards eingeführt werden. Das Ziel ist, nicht nur den Markt zu harmonisieren, sondern auch die Verfügbarkeit preisgünstiger barrierefreier Produkte und Dienstleistungen zu erhöhen.

Zudem soll dies die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Produkte steigern. Im Kern geht es jedoch um ein größeres gesellschaftliches Ziel, das sowohl Deutschland als auch die EU verfolgen: Eine inklusive Gesellschaft, in der jeder Mensch ein selbstbestimmtes Leben führen kann. Barrierefreiheit bei Produkten und Dienstleistungen spielt dabei eine zentrale Rolle.

Wer ist von dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ausgenommen?

Im Bereich B2B sind die Anforderungen des BFSG weniger direkt relevant als im B2C, da das Gesetz in erster Linie darauf abzielt, die Barrierefreiheit für Verbraucher, also Endkunden, zu erhöhen. Unternehmen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und deren Jahresumsatz oder Jahresbilanz 2 Millionen Euro nicht übersteigt, sind von bestimmten Anforderungen befreit, solange sie keine regulierten Produkte oder Dienstleistungen anbieten.